Terminvereinbarung

Falls Ihr Arzt eine logopädische Therapie verordnet hat , können Sie persönlich, telefonisch oder per E-mail einen Termin für das Anamnesegespräch und die Diagnostik bei uns vereinbaren.

Sowohl Allgemeinmediziner, H.N.O.-Aerzte, Kinderärzte, Phoniatern, Pädaudiologen, Neurologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden können Verordnungen ausstellen.

Zu beachten ist dass der Behandlungsbeginn der logopädischen Therapie, nicht länger als 14 Tage dem Ausstellungsdatums des Rezeptes zurückliegen darf.

In den meisten Fällen ist ein Hörtest oder bei Stimmstörungen ein Kehlkopfbefund erforderlich.