Kosten
Die Kosten für logopädische Therapie werden, bei Verordnung durch einen Arzt, von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung.
Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind mit einem Anteil von 10% zur Zuzahlung verpflichtet.
Die Zuzahlung enfällt wenn Sie einen Befreiungsnachweis von Ihrer Krankenkasse vorlegen.